Allgemeine Geschältsbedingungen für die Fort- und Weiterbildungen der ASO §1 Für die Fort- und Weiterbildungen gelten ausschließlich die hiesigen Bedingungen. Mit der Anmeldung zur Fort- und Weiterbildung erkennt der Teilnehmer die Bedingungen an. §2 Der Vertrag über die Teilnahme an einer Fort- oder Weiterbildung kommt durch die Anmeldung des Teilnehmers im Internet, oder die versendung des Anmeldeantrages per Post, E-Mail, oder Fax an die ASO, sowie durch die darauf erfolgte Bestätigung der ASO unter Berücksichtigung der übrigen in diesen AGB´s beschriebenen Voraussetzungen zustande. Bei Fort- und Weiterbildungsserien (mehr als ein Termin) bestätigt der Teilnehmer mit der Anmeldung, dass er /sie sich für die komplette Fort- und Weiterbildung angemeldet hat. Das Fernbleiben von einzelnen Teilen entbindet den Teilnehmer nicht von der Zahlungspflicht für die gesamte Fort- und Weiterbildung. Folgende Angaben sollten bei der Anmeldung durch den Teilnehmer getätigt werden. - Lehrgangsbezeichnung - Name des Teilnehmers (TN) - Anschrift des TN - Bei Erstanmeldung bei der ASO eine Fotokopie der Berufsurkunde - Bei Anmeldungen zu postgradualen Kursen eine Fotokopie des Abschlusses in Osteopathie - Bei Anmeldung zu Aufbau- oder Refresherkursen sollte der TN eine Fotokopie des Grundkurses beifügen §3 Der TN hat sich vor Kursbeginn über Kontraindikationen bei Schwangerschaft und damit verbundenen Einschränkungen zu informieren. Bei Teilnahme an den Fort- und Weiterbildungen ist zusätzlich der Referent vom TN über eine Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen. Gleiches gilt bei einer Krankheit und oder jeglichen Anzeichen einer solchen, die einen Einfluss auf die Fort- und Weiterbildung oder den körperlichen, sowie geistigen Zustand des TN haben können. §4 Sollte eine Veranstaltung ausgebucht sein, wird der TN hierüber informiert. Bei Auslastung des Lehrganges behält sich die ASO vor, die TN nach der Reihenfolge der Anmeldungen zu berücksichtigen. Es gilt dabei der Posteingang oder der Erhalt der Onlineanmeldung bei der ASO. §5 Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme an einer Fort- und Weiterbildung. Veranstaltungen finden grundsätzlich nur bei ausreichender Teilnehmerzahl statt, welche jeweils von der ASO pro Kurs festgelegt wird. Findet eine Fort- und Weiterbildung nicht statt, z. Bsp. bei höherer Gewalt, oder plötzlichem Ausfall des Referenten, aus nicht vorhersehbaren und unerwarteten Gründen, kann die Veranstaltung kurzfristig abgesagt werden. Bei einer Kursabsage wegen zu geringer TN-zahl wird dies vor dem geplanten Termin dem Teilnehmer auf einem von ihm mitgeteilten Kommunikationsweg schriftlich mitgeteilt. Es kommt dann auch nicht zur Zahlung des Kurses seitens des TN, bzw. der Veranstalter erstattet bereits erfolgte Zahlung an den TN. Bei Absagen seitens der ASO wegen nicht erreichter TN-zahlen oder aus sonstigen Gründen, ist die ASO nicht verpflichtet Schadensersatz zu leisten. §6 Die ASO behält sich vor, Referenten kurzfristig auszutauschen, solange die Fort- und Weiterbildung das gebuchte Thema beibehält. Inhaltskriterien werden ausschließlich und nur von der ASO bestimmt. Sofern Zwischen- oder Endprüfungen erfolgen, werden Entscheidungs- und Benotungskriterien ausschließlich von der ASO bestimmt. §7 Nach Vertragsabschluss ist die ASO berechtigt, vom Vertrag auflösend zurückzutreten, wenn der Teilnehmer fällige und gemahnte Gebühren nicht bezahlt hat, oder bei wiederholten Verstößen gegen die Fort- und Weiterbildungsordnung, die Hausordnung, oder die Klinikordnung, sofern klinische Tätigkeiten zum Programm gehören, oder bei verschuldeter oder nicht verschuldeter unregelmäßiger Teilnahme an der Fort- Weiterbildung und an der praktischen Tätigkeit, wenn aus Sicht der ASO das Fort- und Weiterbildungsziel hierdurch gefährdet ist. Eine Abmahnung hat der einseitig erklärten Vertragsauflösung voranzugehen, welche dem TN die Möglichkeit geben soll, bei den künftigen Terminen anwesend zu sein. Bei Vorliegen einer der obigen Gründe samt Abmahnung im Falle des dritten Grundes und Kündigung hat der TN keinen Anspruch auf Rückzahlung von Gebühren. Ebenso sind Schadensersatzansprüche gegen die ASO ausgeschlossen. §8 Eine Teilnehme Bescheinigung wird nur an die TN ausgehändigt, die die Fort- und Weiterbildung vollständig besucht und gezahlt haben. Für nochmalige Ausstellungen von Teilnehme Bescheinigungen und Lizenzverlängerungen jeglicher Art entsteht eine Gebühr von 15,00 €. §9 Die ASO erhält vom Teilnehmer einmalig ein SEPA- Lastschriftmandat für die jeweilige Fort- und Weiterbildung und bucht in der Regel 10 – 14 Tage vor Kursbeginn die Gebühr von der angegebenen Kontoverbindung ab. Liegt der ASO kein SEPA- Lastschriftmandat vor, ist die Kursgebühr vom Teilnehmer zu überweisen. Für diesen Fall erhält der TN in der Regel vier bis sechs Wochen vor Kursbeginn unaufgefordert die Rechnung, welche innerhalb von zehn Tagen fällig ist. Bei Nichteinhaltung dieser Fristen durch den TN und bei Rückbelastungen der Kursgebühr muss der Teilnehmer damit rechnen, dass der Kursplatz bei ausreichender Nachfrage durch einen anderen TN besetzt wird. Kosten, welche durch eine Rücklastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Rechnungsempfängers. Eine Barzahlung vor Ort ist nur in dringenden Ausnahmefällen möglich. In einer nicht oder nicht fristgemäß erfolgten Zahlung ist kein Rücktritt vom oder eine Kündigung des Vertrages zu verstehen. Eine Kursteilnehme ist nur bei vollständiger Bezahlung der Kursgebühr möglich. §10 Absagen durch den Teilnehmer müssen schriftlich per Post oder Fax erfolgen. Die Nachweispflicht des Zugangs der Absage liegt beim Teilnehmer. Die ASO ist bei Absage durch den Teilnehmer berechtigt, dem TN folgende Gebühren zu berechnen: - Ab 6 Wochen vor Beginn der Fort- und Weiterbildung sind 40% der Kursgebühr zu zahlen. - Ab 4 Wochen vor Beginn der Fort- und Weiterbildung sind 50% der Kursgebühr zu zahlen. - Ab 2 Wochen vor Beginn der Fort- und Weiterbildung sind 75% der Kursgebühr zu zahlen. - Ab 1 Wochen vor Beginn der Fort- und Weiterbildung sind 100% der Kursgebühr zu zahlen. Eine versäumte Fort- und Weiterbildung kann ausschließlich bei der ASO nachgeholt werden. Der Ort dieser Nachholung ist hierbei nicht relevant, solange die ASO Ausführender ist. Eine Umbuchungsgebühr fällt nicht an. Sollte aus persönlichen Gründen des TN die Ausbildung in Osteopathie frühzeitig abgebrochen werden müssen, kann die ASO dies bei einer Gebührenerhebung von zwei Kurspreisen ermöglichen. Stellt der TN für einen durch seine Absage frei gewordenen Platz einen Ersatzteilnehmer, der sämtliche Vertragsbedingungen erfüllt, so fallen keine Gebühren für die Person, die nicht teilnimmt, an. §11 Prämiengutscheine, oder Fördergutscheine werden von der ASO nicht verrechnet und auch nicht angenommen. §12 Teilnahmeberechtigt an ausgeschriebenen Fort- und Weiterbildungen sind – sofern in der Ausschreibung der Fort- und Weiterbildung nichts anderes angegeben ist – nur Personen, die eine staatliche Anerkennung als Physiotherapeut/in, Krankengymnast/in, Masseur/in, med. Bademeister /in mit MT – Ausbildung, oder die ggf. eine Anerkennung weiterer Heilberufe nachweisen können. Ebenso sind Ärzte sämtlicher Fachrichtungen zugelassen, sowie examinierte Krankenschwestern, Hebammen, Podologen, Ergotherapeuten. Eine Kopie der Berufsurkunde ist einzureichen. §13 Für die inhaltliche Richtigkeit der vermittelten Themen der Fort- und Weiterbildungen haftet die ASO. Für die Anwendbarkeit der vermittelten Inhalte der Fort- und Weiterbildungen, entsprechend den aktuellen Regelungen des jeweiligen Berufsstandes des TN haftet dieser in Eigenverantwortlichkeit. Der Teilnehmer muss sich selbst erkundigen in welchen Grenzen er welche Leistungen abgeben darf. §14 In den Gebäuden, in denen die ASO ihre Fort- und Weiterbildungen gibt ist die jeweilige Hausordnung strikt zu befolgen und einzuhalten. §15 Mitgeführte persönliche Gegenstände der Teilnehmer befinden sich in dessen Gefahr in den Räumlichkeiten der Fort- und Weiterbildungsgebäude. Der Teilnehmer selbst übernimmt hierfür die alleinige Haftung. Die ASO ist aus etwaiger Haftung des Teilnehmers ausgeschlossen. Der Teilnehmer ist aus eigenem Interesse zur Fortund Weiterbildung erschienen und haftet während der Veranstaltung, sowie bei Anund Abreisen für sich selbst. Der Teilnehmer haftet für alle Sachschäden am Vermögen und Eigentum der ASO bei verschuldetem Schaden. Dasselbe gilt für vom TN verursachte Schäden in den Gebäuden der Veranstaltung. Der TN hat die Pflicht, Schäden unverzüglich zu melden. §16 Bei Demonstrationen von Behandlungstechniken und Übungen dieser Techniken handelt der Teilnehmer auf eigenes Risiko. Der TN muss für seinen Versicherungsschutz wie Unfall, Haftpflicht, Diebstahl, ect. selbst Sorge tragen und stellt die ASO von Ansprüchen frei. §17 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle des E-Mail-Kontaktes oder einer Anmeldung alle für die Kontaktierung erforderlichen persönlichen Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Berufsbezeichnung, Telefon-,Fax- und Mobilnummer, E-Mail-Adressen etc. elektronisch erfasst, gespeichert und verwaltet werden. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte ist ausgeschlossen. Die ASO erhebt vom Teilnehmer so wenig Daten wie möglich. Die erhobenen Daten sind wichtig für die Erfüllung des Vertrages. Der Teilnehmer stimmt der internen Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Vertragserfüllung ausdrücklich zu. Die Zustimmung des TN beinhaltet ebenfalls die Abtretung der Rechte an die ASO bezgl. Bildmaterial in Form von Fotos, Videos, die in einer Fortund Weiterbildung gemacht werden. Diese können auf den Webseiten der ASO, oder in Skripten der ASO Anwendung finden. §18 Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Im Übrigen kann das Formerfordernis nicht durch mündliche Vereinbarung, konkludentes Verhalten oder stillschweigend außer Kraft gesetzt werden. Stand 31.03.2020 |